§ 1 Name und Sitz
Die Nachbarschaft trägt den Namen „Heistershöhe“. Sie umfasst die Haushalte auf dem Heistersweg von der Kreuzung Friedrich-Brücker-Straße an stadtauswärts bis zur Kreuzung Bertha-von-Suttner-Straße/Edith-Stein-Straße
§ 2 Wesen und Aufgabe
Die Nachbarschaft ist eine freiwillige Gemeinschaft und dient zur Pflege der guten nachbarschaftlichen Verhältnisse untereinander. Sie verpflichtet sich zur gegenseitigen Hilfeleistung bei freud- und leidvollen Anlässen.
§ 3 Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft in der Nachbarschaft (siehe § 1) können beantragen:
- Nachbarn im Bereich der Nachbarschaft;
- Nachbarn, die auf dem Heistersweg außerhalb der Grenzen der Nachbarschaft wohnen;
- Nachbarn, die aus der Nachbarschaft wegziehen, können weiterhin Mitglied bleiben.
Anträge auf Aufnahme kann jedes Nachbarschaftsmitglied entgegen nehmen. Es leitet den Beitrittswunsch an den Pöttmeister weiter. Eine besondere Einstandsmaßnahme des neuen Nachbarn ist nicht zu erbringen.
§ 4 Organe
1. Pöttmeister/Kassierer:
Der Pöttmeister führt und vertritt die Nachbarschaft. Er wird jedes Jahr von der Nachbar-schaftsversammlung neu bestimmt. Pöttmeister kann nur werden, wer mindestens ein Jahr der Nachbarschaft angehört. Der Pöttmeister beruft die Nachbarschaftsversammlung und die sonst notwendig werdenden Versammlungen ein und führt den Vorsitz. Er hat darauf zu achten, dass die in der Satzung festgelegte Ordnung eingehalten wird. Er, sowie alle anderen Nachbarschaftsmitglieder, haben zuziehende Nachbarn vom Bestehen der Nachbarschaft zu unterrichten und für einen Beitritt zur Nachbarschaft zu werben. Ferner führt der Pöttmeister das Protokollbuch, um dort sämtliche Geschehnisse innerhalb der Nachbarschaft festzuhalten, über die bei der Nachbarschaftsversammlung berichtet wird. Der Pöttmeister ist gleichzeitig Kassierer und erledigt die finanziellen Angelegenheiten der Nachbarschaft. Er kassiert den Jahresbeitrag auf der Nachbarschaftsversammlung und ggfs. zusätzliche Beträge. Er hat alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig im Kassenbuch aufzuzeichnen, die Belege zu verwahren und vor der Nachbarschaftsversammlung den Jahresabschluss zu erstellen. Die Reihenfolge der Pöttmeister ist vorgegeben. Rechter bzw. linker Nachbar sind die Stellvertreter des Pöttmeisters.
2. Festausschuss
Der Festausschuss bereitet das Nachbarschaftsfest sowie weitere Aktivitäten vor. Er besteht aus dem Pöttmeister, seinem rechten und linken Nachbarn und bei Bedarf aus weiteren Nachbarn. Neu eingetretene Nachbarn sind im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft in den Festausschuss aufzunehmen.
3. Nachbarschaftsversammlung
Die vom Pöttmeister einberufene Nachbarschaftsversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Nachbarschaft. Sie findet jährlich nach der Messe für die Lebenden und Verstorbenen der Nachbarschaft „Heistershöhe“ statt. Dies sollte möglichst der Freitag nach „Altweiber“ sein. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Nachbarschaftsmitglieder anwesend ist. Ist nicht mindestens die Hälfte der Nachbarschaftsmitglieder anwesend, so wird innerhalb eines Monats nach dieser Nachbarschaftsversammlung eine neue Nachbarschaftsversammlung einberufen, die unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Ein Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der anwesenden Nachbarn; bei Satzungsänderung ist eine 2/3 – Mehrheit der Anwesenden erforderlich.
§ 5 Kassenprüfer
Die Kassenprüfer werden auf der Nachbarschaftsversammlung gewählt, prüfen die Führung des Kassenbuches und tragen anschließend ihren Prüfbericht vor.
§ 6 Bräuche innerhalb der Nachbarschaft
Das Schwergewicht der tätigen Nachbarschaftshilfe liegt beim Pöttmeister. Seine Pflichten ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen ihm sein rechter und linker Nachbar zur Seite.
1. Grüne Hochzeiten, Silberhochzeiten, Goldhochzeiten
Die Nachbarschaft besorgt auf Wunsch das Kränzen. Die Brautleute erhalten dann von der Nachbarschaft ein Geschenk im Wert von 75 €.
2. Geburtstage ab 75 Jahre
Bei Nachbarn, die 75, 80, 85 usw. Jahre alt werden, überreicht die Nachbarschaft jeweils ein Geschenk im Werte von 15 €.
3. Sonstiges
Wird die gesamte Nachbarschaft zu einem Fest eines Nachbarn eingeladen, wird ein Geschenk (Wert ca. 10 € pro Person, die gesondert kassiert werden) mitgebracht.
§ 7 Brauch bei Sterbefällen
Der Pöttmeister hat alle Nachbarn über den Sterbefall zu informieren und Tag und Stunde des Begräbnisses mitzuteilen. Es ist selbstverständliche Ehrenpflicht der gesamten Nachbarschaft, mindestens ein Familienmitglied zur Betstunde in die Kapelle des Marien-hauses und zur Beisetzung zu entsenden. Sargträger sind grundsätzlich neun Nachbarn und zwar sechs Träger und drei Helfer, die vom Pöttmeister rechtzeitig zu benachrichtigen sind. Werden die Träger von einer anderen Vereinigung gestellt, so rangieren diese auf Wunsch des Sterbehauses vor. Der Kranz wird aus der Nachbarschaftskasse bezahlt.
§ 8 Beitrag
Der Beitrag wird von Jahr zu Jahr bei der Nachbarschaftsversammlung neu festgesetzt. Mehrauslagen werden durch Umlage von Fall zu Fall zusätzlich kassiert.
- Nachbarn zahlen einen Jahresbeitrag von zurzeit 25 €;
- Nachbarn, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sind beitragsfrei;
- Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei.
Bei Neuzugängen vor dem Nachbarschaftsfest wird der volle, danach der halbe Jahresbeitrag erhoben.
§ 9 Inkrafttreten
Diese überarbeitete Satzung wurde am 09. Februar 2018 beschlossen und tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. Jeder Haushalt erhält ein Exemplar dieser Satzung.
gez. Werner Genings als Pöttmeister
gez. Paul Martens als rechter Nachbar
gez. Jörg Köster als linker Nachbar